An dieser Stelle erhalten Sie einen Überblick über die Rechtsgrundlagen von Solvency II und das zugrundeliegende Rechtsetzungsverfahren. Zusätzlich können Sie sich hier über den delegierten Rechtsakt, die technischen Standards sowie die EIOPA-Leitlinien zu Solvency II informieren.
Die Gesetzgebung zu Solvency II vollzieht sich in einem mehrstufigen Verfahren:
- Ebene 1: Solvency-II-Richtlinie
- Ebene 2: Delegierter Rechtsakt
- Ebene 2.5: Bindende technische Standards
- Ebene 3: Aufsichtliche Leitlinien und Empfehlungen
Im Folgenden finden Sie einen kurzen Überblick über die einzelnen Ebenen des Gesetzgebungsprozesses.
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Ebene 1: Solvency-II-Richtlinie
Das Regelwerk Solvency II fußt auf der EU-Richtlinie 2009/138/EG vom 25. November 2009 betreffend die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit (Solvabilität II). Diese Richtlinie bildet Grundlage und Rahmen zugleich für weitere konkretisierende Bestimmungen. Sie musste von den Mitgliedstaaten bis zum 31. März 2015 in nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgte in Deutschland durch das Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen (VAG), das am 1. Januar 2016 vollständig in Kraft getreten ist.
Ebene 2: Delegierter Rechtsakt
Die Europäische Kommission hat am 10. Oktober 2014 einen delegierten Rechtsakt mit Durchführungsbestimmungen für Solvency II erlassen. Nach Zustimmung durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union wurde dieser am 17. Januar 2015 als Delegierte Verordnung (EU) 2015/35 veröffentlicht und ist am Folgetag in Kraft getreten. Dieser auch als „Ebene 2“ bekannte Rechtsakt ist im Gegensatz zu der Solvency-II-Richtlinie unmittelbar geltendes Recht und bedarf keiner weiteren Umsetzung.
Ebene 2.5: Bindende technische Standards
Auf der Ebene 2.5 befinden sich die ebenfalls unmittelbar geltenden technischen Standards. Die von der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) erarbeiteten Vorgaben sind durch die Europäische Kommission erlassen worden. Unterschieden werden die technischen Regulierungsstandards gemäß Artikel 10 ff. der Verordnung zur Errichtung der EIOPA (Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates) und die technischen Durchführungsstandards gemäß Artikel 15 der Verordnung zur Errichtung der EIOPA.
Nachfolgend finden Sie die im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlichten technischen Durchführungsstandards in englischer und deutscher Sprache.
Englische Originalversion | Deutsche Übersetzung |
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Quantitative Anforderungen (Säule 1) | |
Implementing technical standards with regard to the procedures to be followed for the supervisory approval of the application of a matching adjustment | Technischer Durchführungsstandard für die Verfahren zur aufsichtlichen Genehmigung der Anwendung einer Matching-Anpassung |
Implementing technical standards with regard to the procedures to be used for granting supervisory approval for the use of ancillary own-fund items | Technischer Durchführungsstandard für die Verfahren zur aufsichtlichen Genehmigung der Verwendung ergänzender Eigenmittelbestandteile |
Implementing technical standards with regard to the supervisory approval procedure to use undertaking-specific parameters | Technischer Durchführungsstandard für die Verfahren zur aufsichtlichen Genehmigung der Verwendung unternehmensspezifischer Parameter |
Implementing technical standard with regard to the procedure concerning the approval of an internal model | Technischer Durchführungsstandard hinsichtlich des Verfahrens zur Genehmigung eines internen Modells |
Implementing technical standard with regard to the process to reach a joint decision on the application to use a group internal model | Technischer Durchführungsstandard hinsichtlich des Prozesses zur Erzielung einer gemeinsamen Entscheidung über den Antrag auf Verwendung eines gruppeninternen Modells |
Implementing technical standard with regard to regional goverments and local authorities treated as exposures | Technischer Durchführungsstandard im Hinblick auf die Verzeichnisse regionaler und lokaler Gebietskörperschaften |
Implementing technical standard with regard to the equity index for the symmetric adjustment for the standard equity capital charge | Technischer Durchführungsstandard in Bezug auf den Aktienindex für die symmetrische Anpassung der Standardkapitalanforderung |
Implementing technical standard with regard to the adjusted factors to calculate the capital requirement for currency risk for currencies pegged to the euro in accordance on adjustment for pegged currencies | Technischer Durchführungsstandard in Bezug auf die angepassten Faktoren zur Berechnung der Kapitalanforderung für das Wechselkursrisiko für an den Euro gekoppelte Währungen |
Implementing technical standard on the health risk equalisation systems standard deviations | Technischer Durchführungsstandard in Bezug auf Standardabweichungen bei gesundheitsbasierten Risikoausgleichssystemen |
Implementing technical standards with regard to procedures for the application of the transitional measure for the calculation of the equity risk sub-module | Technischer Durchführungsstandard für die Verfahren zur Anwendung der Übergangsmaßnahme für das Untermodul „Aktienrisiko |
Governance und ORSA (Säule 2) | |
Implementing technical standard with regards to the procedures for decisions to set, calculate and remove capital add-ons | Technischer Durchführungsstandard in Bezug auf die Verfahren für Beschlüsse zur Festsetzung, Berechnung und Aufhebung von Kapitalaufschlägen |
Implementing technical standards on the procedures for assessing external credit assessments | Technischer Durchführungsstandard für die Verfahren zur Bewertung externer Ratings |
Berichtswesen und Veröffentlichungspflichten (Säule 3) | |
Technical standards (EU) 2015/2450 with regard to the templates for the submission of information to the supervisory authorities This technical standard is repealed by the following technical standard 2023/894 and is only left here for information. | Technische Durchführungsstandards (EU) 2015/2450 hinsichtlich der Meldebögen für die Übermittlung von Informationen an die Aufsichtsbehörde Dieser Technische Standard wurde durch den nachfolgenden Technischen Standard 2023/894 aufgehoben und wird hier nur noch zur Information aufgeführt. |
Implementing technical standards (EU) 2023/895 with regard to the procedures, formats and templates for the disclosure by insurance and reinsurance undertakings of their report on their solvency and financial condition and repealing Implementing Regulation (EU) 2015/2452 | Technischer Durchführungsstandard (EU) 2023/895 im Hinblick auf die Verfahren, Formate und Meldebögen für die Veröffentlichung der Berichte über Solvabilität und Finanzlage durch Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 |
Weitere Standards | |
Implementing technical standard with regard to the procedures for supervisory approval to establish special purpose vehicles, for the cooperation and exchange of information between supervisory authorities regarding special purpose vehicles as well as to set out formats and templates for information to be reported by special purpose vehicles in accordance with Directive 2009/138/EC of the European Parliament and of the Council | Technischer Durchführungsstandard hinsichtlich der Verfahren für die aufsichtliche Genehmigung für die Errichtung von Zweckgesellschaften, für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden im Hinblick auf Zweckgesellschaften sowie zur Festlegung der Formate und Muster für die von Zweckgesellschaften gemäß der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vorzulegenden Angaben |
Implementing technical standard with regard to the procedures and templates for the submission of information to the group supervisor and for the exchange of information between supervisory authorities | Technischer Durchführungsstandard im Hinblick auf die Verfahren und Muster für die Übermittlung der Informationen an die für die Gruppenaufsicht zuständige Behörde und für den Informationsaustausch zwischen den Aufsichtsbehörden |
Implementing technical standard with regard to the templates and structure of the disclosure of specific information by supervisory authorities | Technischer Durchführungsstandard für die Festlegung technischer Durchführungsstandards im Hinblick auf die Meldebögen und die Struktur für die von den Aufsichtsbehörden offenzulegenden Informationen |
Ebene 3: Aufsichtliche Leitlinien und Empfehlungen
Darüber hinaus erarbeitet EIOPA auf Ebene 3 aufsichtliche Leitlinien und Empfehlungen. Sinn und Zweck dieser Leitlinien und Empfehlungen ist es, innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems (ESFS) kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen und eine gemeinsame, einheitliche und kohärente Anwendung des Unionsrechts sicherzustellen. Die Leitlinien, nicht jedoch die erläuternden Texte, werden durch EIOPA in alle offiziellen EU-Sprachen übersetzt und anschließend auf der EIOPA-Website veröffentlicht. Die BaFin hat die Übersetzung der erläuternden Texte in die deutsche Sprache selbst veranlasst, um weitere Hilfestellung zu bieten.
Nachfolgend finden Sie die von EIOPA veröffentlichten Leitlinien zu Solvency II. Ebenfalls aufgeführt sind die Leitlinien über die Berichterstattung zum Zwecke der finanziellen Stabilität. Zudem finden Sie die von der BaFin veranlasste Übersetzung der erläuternden Texte zu den Leitlinien, welche weitere Hilfestellung bieten. Inhaltlich handelt es sich um eine Eins-zu-eins-Übersetzung. Sollten sich dennoch in dem deutschen Text Zweifelsfragen des Verständnisses oder der Auslegung ergeben, so ist der von EIOPA offiziell veröffentlichte englische Text ausschlaggebend. Dieser findet sich jeweils in den finalen Berichten zu den Leitlinien, die auf den jeweils verlinkten EIOPA-Seiten ebenfalls zu finden sind.
Leitlinien (deutsch) | Leitlinien (englisch) | Erläuternde Texte |
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Quantitative Anforderungen (Säule 1) | ||
Leitlinien für den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, bei denen es sich nicht um versicherungstechnische Rückstellungen handelt | Guidelines on recognition and valuation of assets and liabilities other than technical provisions | Erläuterungen zu Leitlinien für den Ansatz und die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, bei denen es sich nicht um versicherungstechnische Rückstellungen handelt |
Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien | Guidelines on the implementation of the long-term gurantee measures | Erläuternde Texte zu Leitlinien für die Umsetzung von langfristigen Garantien |
Leitlinien zur Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen Überarbeitete Leitlinien zur Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen | Guidelines on valuation of technical provisions Revised Guidelines on valuation of technical provisions | Erläuternde Texte zu Leitlinien zur Bewertung von versicherungstechnischen Rückstellungen |
Leitlinien zu Vertragsgrenzen Überarbeitete Leitlinien zu Vertragsgrenzen | Guidelines on contract boundaries Revised Guidelines on contract boundaries Consolidated version of the revised Guidelines on contract boundaries including explanatory text (English only) | Erläuternde Texte zu Leitlinien zu Vertragsgrenzen |
Leitlinien zur Einstufung der Eigenmittel | Guidelines on classification of own funds | Erläuternde Texte zu Leitlinien zur Einstufung der Eigenmittel |
Leitlinien zu ergänzenden Eigenmitteln | Guidelines on ancillary own funds | Erläuternde Texte zu Leitlinien zu ergänzenden Eigenmitteln |
Leitlinien zu Sonderverbänden | Guidelines on ring-fenced funds | Erläuternde Texte zu Leitlinien zu Sonderverbänden |
Leitlinien zur Behandlung von verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen | Guidelines on treatment of related undertakings, including participations | Erläuternde Texte zu Leitlinien zur Behandlung von verbundenen Unternehmen, einschließlich Beteiligungen |
Leitlinien über die Berücksichtigung von Vereinbarungen über passive Rückversicherung im Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko | Guidelines on outwards reinsurance arrangements to the non-life underwriting risk sub-module | Erläuternde Texte zu Leitlinien über die Berücksichtigung passiver Rückversicherung im Untermodul Nichtlebenskatastrophenrisiko |
Leitlinien zur Anwendung des lebensversicherungs- technischen Risikomoduls | Guidelines on application of life underwriting risk module | Erläuternde Texte zu Leitlinien zur Anwendung des lebensversicherungstechnischen Risikomoduls |
Leitlinien zum Basisrisiko | Guidelines on basis risk | Erläuternde Texte zu Leitlinien zum Basisrisiko |
Leitlinien zur Gruppensolvabilität | Guidelines on group solvency | Erläuternde Texte zu Leitlinien zur Gruppensolvabilität |
Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungs- katastrophenrisiko | Guidelines on health catastrophe risk sub-module | Erläuternde Texte zu Leitlinien zum Untermodul Krankenversicherungs- katastrophenrisiko |
Leitlinien bezüglich des Look-Through-Ansatzes | Guidelines on look-through approach | Erläuternde Texte zu Leitlinien bezüglich des Look-Through-Ansatzes |
Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern | Guidelines on the loss-absorbing capacity of technical provisions and deferred taxes | Erläuternde Texte zu Leitlinien zur Verlustausgleichsfähigkeit der versicherungstechnischen Rückstellungen und latenten Steuern |
Leitlinien zum Umgang mit Markt- und Gegenparteirisikopositionen in der Standardformel | Guidelines on the treatment of market and counterparty risk exposures in the standard formula | Erläuternde Texte zu Leitlinien zum Umgang mit Markt- und Gegenparteirisikopositionen in der Standardformel |
Leitlinien zur Verwendung interner Modelle | Guidelines on the use of internal models | Erläuternde Texte zu Leitlinien zur Verwendung interner Modelle |
Leitlinien zum Vorantragsverfahren für interne Modelle | Guidelines on Pre-Application of Internal Models | Erläuterungen zu den Leitlinien zum Vorantragsverfahren für interne Modelle |
Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern | Guidelines on undertaking-specific parameters | Erläuternde Texte zu Leitlinien zu unternehmensspezifischen Parametern |
Zugrunde liegende Annahmen der Standardformel für die Berechnung der Solvenzkapitalanforderung | The underlying assumptions in the standard formula for the Solvency Capital Requirement calculation | |
Governance und ORSA (Säule 2) | ||
Leitlinien zum Governance-System | Guidelines on system of governance | Erläuternde Texte zu Leitlinien zum Governance-System |
Leitlinien für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung | Guidelines on own risk and solvency assessment (ORSA) | Erläuternde Texte Leitlinien zu Leitlinien für die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung |
Leitlinien für die Verlängerung der Frist für die Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse im Falle außergewöhnlicher widriger Umstände | Guidelines on the Extension of the Recovery Period | Erläuternde Texte zu Leitlinien für die Verlängerung der Frist für die Wiederherstellung gesunder Finanzverhältnisse im Falle außergewöhnlicher widriger Umstände |
Berichtswesen und Veröffentlichungspflichten (Säule 3) | ||
Leitlinien zu den Methoden für die Bestimmung von Marktanteilen für die Berichterstattung | Guidelines on the methods for determining the market shares for reporting | |
Leitlinien über die Berichterstattung zum Zwecke der finanziellen Stabilität | Guidelines on reporting for financial stability purposes | |
Leitlinien über die Berichterstattung und die Veröffentlichung | Guidelines on reporting and public disclosure | Erläuternde Texte zu Leitlinien über die Berichterstattung und die Veröffentlichung |
Leitlinien zum systematischen Informationsaustausch innerhalb von Kollegien | Guidelines on the exchange of information within colleges | Erläuternde Texte zu Leitlinien zum systematischen Informationsaustausch innerhalb von Kollegien |
Leitlinien für die Beaufsichtigung von Zweigniederlassungen von Versicherungsunternehmen aus Drittländern | Guidelines on the supervision of branches of third country insurance undertakings | |
Weitere Leitlinien | ||
Leitlinien zur operativen Funktionsweise von Kollegien | Guidelines on operational functioning of colleges | Erläuternde Texte zu Leitlinien zur operativen Funktionsweise von Kollegien |
Leitlinien zum aufsichtlichen Überprüfungsverfahren | Guidelines on supervisory review process | Erläuternde Texte zu Leitlinien zum aufsichtlichen Überprüfungsverfahren |
Methodische Leitlinien für die Bewertung der Gleichwertigkeit durch nationale Aufsichtsbehörden gemäß Solvabilität II | Guidelines on the methodology for equivalence assessments by national supervisory authorities under Solvency II | Erläuternde Texte zu Leitlinien für die Bewertung der Gleichwertigkeit durch nationale Aufsichtsbehörden gemäß Solvabilität II |
Comply-or-Explain Verfahren zu EIOPA-Leitlinien
Wenn EIOPA Leitlinien oder Empfehlungen veröffentlicht, müssen die Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten sie innerhalb von zwei Monaten darüber informieren, ob sie diesen nachkommen oder nachzukommen beabsichtigen. Falls dies nicht der Fall ist, müssen sie dies EIOPA unter Angabe der Gründe mitteilen. Dieser Prozess wird als Comply-or-Explain-Verfahren bezeichnet. Die Erklärungen der nationalen Aufsichtsbehörden werden von EIOPA veröffentlicht.
Die BaFin wird grundsätzlich alle bislang veröffentlichten EIOPA-Leitlinien zu Solvency II beachten und anwenden. Sie erwartet daher von den Unternehmen, dass diese den gesetzlichen Vorgaben zu Solvency II in einer Art und Weise nachkommen, die mit den Auslegungen dieser Vorgaben durch die Leitlinien konform ist.
Einige wenige Leitlinien hält die BaFin zwar für inhaltlich akzeptabel, kann sie jedoch nicht vollständig anwenden, weil rechtliche Hindernisse bestehen oder weil die Leitlinien die umfassende Anwendung des Proportionalitätsprinzips behindern könnten. Dies hat sie EIOPA gegenüber erklärt.
Die Hindernisse, die einer vollständigen Anwendung in diesen Einzelfällen im Weg stehen, betreffen in der Regel nur einen Teil der jeweiligen Leitlinie. Die BaFin wird diese Leitlinien daher teilweise anwenden, nämlich soweit keine Hindernisse bestehen. Die Unternehmen sollten also auch diese Leitlinien berücksichtigen.
Die Leitlinien, die von der BaFin nicht oder nicht vollständig in die Verwaltungspraxis übernommen werden, finden Sie hier.
Überwachung der einheitlichen Umsetzung
Die Europäische Kommission überwacht die einheitliche nationale Umsetzung der EU-Vorschriften in intensiver Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und EIOPA.
EIOPA Fragen und Antworten
Zum Zweck einer einheitlichen Anwendung der europäischen Regulierung in allen Mitgliedstaaten hat EIOPA auf seiner Website einen Q&A-Prozess initiiert. Die BaFin legt das Unionsrecht entsprechend der von ihr übernommenen Q&As aus. Wenn die Unternehmen sich bei der Anwendung des Unionsrechts ebenfalls an diesen Q&As orientieren, erleichtert dies das gemeinsame Verständnis der aufsichtsrechtlichen Vorgaben.
Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Webseite die Q&As, die sie nicht oder nicht vollständig in ihre Verwaltungspraxis übernommen hat.
Auslegungsentscheidungen der BaFin
Mit dem Inkrafttreten des neuen Aufsichtssystems hat die BaFin Verlautbarungen aus der Vorbereitungsphase von Solvency II in Auslegungsentscheidungen überführt.
Darüber hinaus hat die BaFin Auslegungsentscheidungen zur Anwendung der quantitativen Anforderungen (Säule 1) unter Solvency II getroffen. Bereits im Mai 2014 hatte die BaFin entsprechende Erläuterungen in Bezug auf Besonderheiten des deutschen Markts veröffentlicht. Diese hat sie für die Anwendung unter Solvency II in Auslegungsentscheidungen überführt und um weitere Themen ergänzt. Ziel ist es sicherzustellen, dass die Versicherer die Säule-1-Bestimmungen konsistent auf Besonderheiten des deutschen Markts anwenden.